Zum Hauptinhalt

Vertragsbestimmungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Softwareentwicklung, IT-Dienstleistungen, Hosting, Wartung und Beratung.
upbyte® e.K. · Stand: 1.5.2026

§ 1–5

Grundlagen

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen upbyte® e.K. und ihren Kunden über Softwareentwicklung, Webseiten, Plattformen, IT-Dienstleistungen, Hosting, Wartung, Pflege, Support, Beratung und Schulungen.

1.2 Die Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.

1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, es sei denn, upbyte® e.K. stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

1.4 Individuelle Vereinbarungen, Angebote, Leistungsbeschreibungen, Auftragsbestätigungen und gesonderte Verträge gehen diesen AGB vor.

1.5 Diese AGB gelten auch für künftige Leistungen, wenn sie wirksam in den jeweiligen Vertrag einbezogen wurden.

1.6 upbyte® e.K. ist ein eingetragener Kaufmann. Eine gesellschaftsrechtliche Haftungsbeschränkung besteht dadurch nicht. Vertragliche Haftungsbegrenzungen ergeben sich ausschließlich aus diesen AGB, dem jeweiligen Vertrag und zwingendem Recht.

2. Vertragsschluss und Vertragsunterlagen

2.1 Angebote von upbyte® e.K. sind verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Im Übrigen sind Angebote freibleibend.

2.2 Ein Vertrag kommt durch Annahme eines Angebots, Unterzeichnung, Auftragsbestätigung, Bestellung per E-Mail, Zahlung, Bereitstellung der Leistung oder Beginn der Leistungserbringung zustande.

2.3 Maßgeblich für Inhalt, Umfang, Termine und Vergütung der Leistungen sind in dieser Reihenfolge:
a) individuelle Vereinbarungen,
b) Angebot oder Auftragsbestätigung,
c) Leistungsbeschreibung oder Projektbeschreibung,
d) gesonderte Anlagen wie AVV, SLA, TOMs oder Supportvereinbarung,
e) diese AGB.

2.4 Bei Widersprüchen gilt die jeweils speziellere Regelung vorrangig.

3. Leistungsumfang

3.1 upbyte® e.K. erbringt die vereinbarten Leistungen sorgfältig, fachgerecht und nach dem jeweils vereinbarten Leistungsumfang.

3.2 Geschuldet sind nur Leistungen, die ausdrücklich vereinbart wurden. Nicht vereinbart sind insbesondere Rechtsberatung, Steuerberatung, Datenschutzberatung, Compliance-Beratung, dauerhafte Betriebsüberwachung, Schulungen, Dokumentationen, Migrationen, Datenbereinigungen oder Quellcode-Herausgaben.

3.3 Beratung, Support, Wartung und sonstige laufende Tätigkeiten sind Dienstleistungen, sofern nicht ausdrücklich ein konkretes, abnahmefähiges Werk vereinbart wurde.

3.4 Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg, Umsatz, Ranking, Conversion-Wert, Einsparungseffekt oder sonstiger Geschäftserfolg wird nicht geschuldet.

3.5 Drittanbieterleistungen, Cloud-Dienste, Rechenzentren, APIs, Zahlungsdienste, Domains, DNS-Dienste, Netzbetreiber und sonstige externe Dienste stehen nur im Rahmen ihrer tatsächlichen Verfügbarkeit und Bedingungen zur Verfügung.

4. Mitwirkungspflichten des Kunden

4.1 Der Kunde stellt alle für die Leistung erforderlichen Informationen, Inhalte, Daten, Zugänge, Rechte, Lizenzen, Ansprechpartner, Entscheidungen und technischen Voraussetzungen rechtzeitig und vollständig bereit.

4.2 Der Kunde benennt einen fachlich geeigneten Ansprechpartner mit Entscheidungsbefugnis.

4.3 Der Kunde ist für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtmäßigkeit seiner Inhalte, Daten, Vorgaben und Systemumgebungen verantwortlich.

4.4 Verzögerungen durch fehlende, verspätete oder mangelhafte Mitwirkung des Kunden führen zu angemessenen Terminverschiebungen.

4.5 Mehraufwand durch fehlende oder verspätete Mitwirkung, unvollständige Angaben, nachträgliche Änderungen oder ungeeignete Kundensysteme ist gesondert zu vergüten.

5. Projektabwicklung und Änderungen

5.1 Projektleistungen werden auf Grundlage der vereinbarten Leistungsbeschreibung, eines Angebots, eines Projektplans oder einer sonstigen dokumentierten Aufgabenbeschreibung erbracht.

5.2 Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen einer Vereinbarung in Textform.

5.3 Ein Änderungswunsch des Kunden kann Auswirkungen auf Vergütung, Termine, Ressourcen, technische Umsetzung, Datenschutz, Sicherheit und Drittanbieterleistungen haben.

5.4 upbyte® e.K. ist nicht verpflichtet, Änderungswünsche umzusetzen, bevor diese bestätigt wurden.

5.5 Beginnt upbyte® e.K. auf Wunsch des Kunden bereits vor endgültiger Freigabe mit der Umsetzung eines Änderungswunsches, ist der entstandene Aufwand zu vergüten.

5.6 Besprechungen, E-Mails, Feedback, Tickets oder produktive Nutzung erweitern den Leistungsumfang nicht automatisch.

§ 6–9

Werk und laufender Betrieb

6. Abnahme bei Werkleistungen

6.1 Soweit ein abnahmefähiges Werk vereinbart ist, erfolgt nach Fertigstellung eine Abnahme durch den Kunden.

6.2 upbyte® e.K. kann Teilabnahmen für abgrenzbare Leistungen verlangen.

6.3 Der Kunde prüft das Werk innerhalb von zehn Werktagen nach Bereitstellung oder Abnahmeaufforderung.

6.4 Die Abnahme darf nur wegen wesentlicher Mängel verweigert werden. Unwesentliche Mängel hindern die Abnahme nicht.

6.5 Verweigert der Kunde die Abnahme, hat er die wesentlichen Mängel innerhalb der Prüffrist nachvollziehbar in Textform zu beschreiben.

6.6 Erfolgt innerhalb der Prüffrist weder eine Abnahme noch eine begründete Abnahmeverweigerung, gilt das Werk nach Ablauf einer von upbyte® e.K. gesetzten angemessenen Nachfrist als abgenommen.

6.7 Die produktive Nutzung gilt als Abnahme, sofern die Nutzung nicht ausdrücklich nur zu Testzwecken erfolgt.

6.8 Diese Regelungen gelten nicht für reine Dienstleistungen, Beratung, Support, Wartung, Hosting oder SaaS-Leistungen ohne vereinbartes abnahmefähiges Werk.

7. Hosting, SaaS und laufende Dienstleistungen

7.1 Laufende Dienstleistungen umfassen insbesondere Hosting, Wartung, Pflege, technischen Support, SaaS-Bereitstellung und sonstige Betriebsleistungen.

7.2 Art, Umfang, Laufzeit, Vergütung, Speichergrenzen, Supportzeiten und technische Parameter ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag.

7.3 Soweit kein verbindliches SLA vereinbart ist, schuldet upbyte® e.K. keine bestimmte Mindestverfügbarkeit, Reaktionszeit oder Wiederherstellungszeit.

7.4 upbyte® e.K. bemüht sich um eine angemessene Verfügbarkeit der vereinbarten Leistungen.

7.5 Nicht als Ausfallzeit gelten insbesondere geplante Wartung, Notfallwartung, höhere Gewalt, Störungen bei Drittanbietern, Ausfälle von Rechenzentren, Cloud-Providern, DNS-Diensten, Domains, Zertifikaten, APIs, Netzbetreibern, Zahlungsdiensten oder vom Kunden verursachte Störungen.

7.6 Geplante Wartungen werden nach Möglichkeit rechtzeitig angekündigt. Dringende Wartungen, Sicherheitsmaßnahmen oder Notfalleingriffe dürfen ohne vorherige Ankündigung erfolgen.

7.7 upbyte® e.K. darf Dienste oder Zugänge vorübergehend sperren, wenn dies wegen Zahlungsverzugs, Sicherheitsrisiken, Missbrauchs, rechtswidriger Inhalte, Drittanbietermaßnahmen oder zum Schutz der Systeme erforderlich ist.

7.8 Eine Sperrung erfolgt verhältnismäßig und möglichst auf die betroffenen Leistungen beschränkt.

8. Datensicherung und Datenverantwortung

8.1 Der Kunde bleibt für seine Daten, Inhalte, Zugänge, Nutzerkonten, Berechtigungen und rechtmäßige Nutzung verantwortlich.

8.2 upbyte® e.K. erstellt Backups nur, soweit dies ausdrücklich vereinbart ist.

8.3 Umfang, Intervall und Aufbewahrungsdauer von Backups richten sich nach dem jeweiligen Vertrag.

8.4 Eine Garantie für vollständige Wiederherstellbarkeit wird nicht übernommen.

8.5 Der Kunde ist verpflichtet, eigene angemessene Datensicherungen vorzuhalten, insbesondere vor Migrationen, Updates, Änderungen, Löschungen, Importen oder produktiven Eingriffen.

8.6 Bei Datenverlust haftet upbyte® e.K. nur für den Wiederherstellungsaufwand, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden erforderlich gewesen wäre, soweit keine zwingende Haftung besteht.

9. Datenübergabe nach Vertragsende

9.1 Nach Beendigung laufender Leistungen stellt upbyte® e.K. dem Kunden dessen Daten für einen Zeitraum von 30 Tagen zur Verfügung, soweit dies technisch möglich, rechtlich zulässig und vom Leistungsumfang umfasst ist.

9.2 Das Exportformat richtet sich nach dem jeweiligen Dienst oder der getroffenen Vereinbarung.

9.3 Zusätzliche Unterstützung bei Export, Migration, Datenaufbereitung, Anbieterwechsel oder Reaktivierung wird nach Aufwand vergütet.

9.4 Nach Ablauf der Bereitstellungsfrist dürfen Daten gelöscht werden, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder berechtigten Sicherungsinteressen entgegenstehen.

9.5 Backups können innerhalb regulärer Backup-Zyklen fortbestehen und werden nach Ablauf der jeweiligen Zyklen gelöscht oder überschrieben.

§ 10–11

Vergütung und Zahlung

10. Vergütung und Zahlung

10.1 Die Vergütung erfolgt nach dem jeweiligen Vertrag als Festpreis, nach Zeitaufwand, als monatliche oder jährliche Vergütung oder als Kombination daraus.

10.2 Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit Umsatzsteuer anfällt.

10.3 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.

10.4 upbyte® e.K. ist berechtigt, Abschlagszahlungen, Vorauszahlungen oder Meilensteinzahlungen zu verlangen, soweit dies vereinbart ist.

10.5 Leistungen nach Aufwand werden nach den vereinbarten Stundensätzen abgerechnet.

10.6 Reisezeiten, Reisekosten, Spesen, Lizenzkosten, Drittanbietergebühren und sonstige Nebenkosten werden gesondert berechnet, sofern sie nicht ausdrücklich im Preis enthalten sind.

10.7 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Weitere Verzugsschäden bleiben vorbehalten.

10.8 Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

10.9 Zurückbehaltungsrechte darf der Kunde nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis geltend machen.

11. Preisanpassung bei laufenden Leistungen

11.1 Bei laufenden Leistungen darf upbyte® e.K. die Vergütung frühestens nach Ablauf von zwölf Monaten anpassen, wenn sich relevante Kostenfaktoren ändern.

11.2 Relevante Kostenfaktoren sind insbesondere Personal-, Infrastruktur-, Energie-, Rechenzentrums-, Cloud-, Lizenz-, Drittanbieter-, Support-, Sicherheits-, Steuer- und Compliance-Kosten.

11.3 Preisanpassungen werden dem Kunden mindestens drei Monate vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt.

11.4 Die Preisanpassung ist nachvollziehbar zu begründen.

11.5 Bei einer Erhöhung von mehr als 10 % innerhalb von zwölf Monaten kann der Kunde den betroffenen laufenden Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Erhöhung außerordentlich kündigen.

§ 12–14

Nutzungsrechte, Drittsoftware und KI

12. Nutzungsrechte und Urheberrechte

12.1 Alle Urheberrechte, Leistungsschutzrechte und sonstigen Rechte an Konzepten, Software, Webseiten, Designs, Dokumentationen, Quellcode, Objektcode, Modulen, Skripten, Templates, Frameworks, Methoden und sonstigen Arbeitsergebnissen verbleiben bei upbyte® e.K. oder dem jeweiligen Rechteinhaber, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

12.2 Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde an individuell für ihn erstellten Arbeitsergebnissen ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares, zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten Zweck.

12.3 Eine Nutzung über den vereinbarten Zweck hinaus, insbesondere Weitergabe, Unterlizenzierung, Weiterverkauf, öffentliche Bereitstellung oder Nutzung durch Dritte, ist nur mit Zustimmung von upbyte® e.K. in Textform zulässig.

12.4 Eine Herausgabe von Quellcode, Entwicklungsdateien, Build-Skripten, Repositories, Zugangsdaten oder interner Dokumentation ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

12.5 Vor vollständiger Zahlung ist die Nutzung der Arbeitsergebnisse nur widerruflich und nur im vereinbarten Umfang gestattet.

12.6 upbyte® e.K. darf allgemeines Know-how, Methoden, Erfahrungen, Vorarbeiten, Standardkomponenten und wiederverwendbare Module auch für andere Kunden verwenden, sofern keine vertraulichen Informationen des Kunden offengelegt werden.

13. Open Source, Drittsoftware und APIs

13.1 Die Leistungserbringung kann Open-Source-Komponenten, Drittsoftware, Frameworks, Bibliotheken, APIs, Cloud-Dienste oder sonstige Drittanbieterleistungen enthalten.

13.2 Open-Source-Komponenten und Drittsoftware unterliegen den jeweiligen Lizenz- und Nutzungsbedingungen der Rechteinhaber.

13.3 Der Kunde ist verpflichtet, die jeweils einschlägigen Lizenzbedingungen einzuhalten.

13.4 upbyte® e.K. schuldet keine dauerhafte Verfügbarkeit, Fehlerfreiheit oder unveränderte Fortführung von Drittanbieterleistungen, APIs, Cloud-Diensten oder Open-Source-Komponenten.

13.5 Gibt der Kunde bestimmte Drittanbieter, Lizenzen, APIs, Accounts oder technische Systeme vor, trägt der Kunde die daraus resultierenden Risiken, soweit upbyte® e.K. diese nicht ausdrücklich übernommen hat.

14. KI-gestützte Leistungserbringung

14.1 upbyte® e.K. darf KI-gestützte Werkzeuge zur Unterstützung der Leistungserbringung einsetzen, soweit dies rechtlich zulässig ist und keine entgegenstehende Vereinbarung besteht.

14.2 Kundendaten werden nicht ohne gesonderte Rechtsgrundlage oder Vereinbarung zum Training externer KI-Modelle freigegeben.

14.3 Der Kunde darf vertrauliche, personenbezogene, regulierte oder sensible Daten nur bereitstellen, wenn hierfür eine rechtliche Grundlage besteht und die Nutzung im Projekt freigegeben ist.

14.4 KI-gestützte Ergebnisse werden angemessen geprüft, soweit sie Bestandteil der geschuldeten Leistung sind.

14.5 Eine Garantie für Fehlerfreiheit, Vollständigkeit, Schutzfähigkeit, rechtliche Zulässigkeit oder wirtschaftliche Verwertbarkeit von KI-Outputs wird nicht übernommen.

§ 15–17

Gewährleistung, Haftung und höhere Gewalt

15. Gewährleistung

15.1 Für Werkleistungen gelten die gesetzlichen Mängelrechte nach Maßgabe dieser AGB.

15.2 upbyte® e.K. gewährleistet, dass abnahmefähige Werkleistungen bei Abnahme im Wesentlichen der vereinbarten Leistungsbeschreibung entsprechen.

15.3 Mängel sind vom Kunden unverzüglich nach Entdeckung in Textform und nachvollziehbar zu melden.

15.4 Die Mangelbeschreibung soll insbesondere Fehlermeldungen, Screenshots, Logs, Reproduktionsschritte, betroffene Umgebung und Auswirkungen enthalten.

15.5 upbyte® e.K. kann Mängel durch Nachbesserung, Neuerbringung, Update, Konfigurationsänderung, Workaround oder Anleitung beheben, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.

15.6 Kein Mangel liegt vor bei Änderungswünschen, fehlenden Funktionen außerhalb der Leistungsbeschreibung, Bedienfehlern, ungeeigneter Systemumgebung, kundenseitigen Änderungen, Drittanbieterstörungen, API-Änderungen, falschen Kundendaten oder unzureichender Mitwirkung.

15.7 Gewährleistungsansprüche entfallen, soweit der Kunde oder Dritte ohne Zustimmung von upbyte® e.K. Änderungen an den Leistungen vorgenommen haben und der Mangel hierauf beruht.

15.8 Mängelansprüche für Werkleistungen verjähren in zwölf Monaten ab Abnahme, soweit nicht zwingendes Recht längere Fristen vorsieht.

15.9 Ansprüche wegen Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, arglistigem Verschweigen, Garantien und zwingender gesetzlicher Haftung bleiben unberührt.

16. Haftung

16.1 upbyte® e.K. haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei ausdrücklich übernommenen Garantien, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln und in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

16.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet upbyte® e.K. nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

16.3 Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

16.4 Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.

16.5 Zusätzlich ist die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit je Schadensfall auf die im jeweiligen Vertrag vereinbarte Vergütung begrenzt.

16.6 Für laufende Leistungen ist die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit je Schadensfall auf die Vergütung der letzten zwölf Monate begrenzt.

16.7 Für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden, ausgebliebene Einsparungen, Betriebsunterbrechungen und Reputationsschäden haftet upbyte® e.K. bei einfacher Fahrlässigkeit nur, soweit solche Schäden vertragstypisch und vorhersehbar sind und eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde.

16.8 Für Störungen, Ausfälle, Änderungen oder Beendigungen von Drittanbieterleistungen haftet upbyte® e.K. nur, soweit upbyte® e.K. diese zu vertreten hat.

16.9 Die Haftungsbegrenzungen gelten auch zugunsten von Mitarbeitern, freien Mitarbeitern, Subunternehmern und Erfüllungsgehilfen von upbyte® e.K.

16.10 Die persönliche und unbeschränkte Haftung des Inhabers eines e.K. wird durch diese AGB nicht gesellschaftsrechtlich ausgeschlossen. Die vorstehenden vertraglichen Haftungsbegrenzungen bleiben davon unberührt, soweit sie wirksam vereinbart sind.

17. Höhere Gewalt

17.1 Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Leistungsausfälle, die durch Ereignisse außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs verursacht werden.

17.2 Dazu gehören insbesondere Naturereignisse, Feuer, Überschwemmung, Krieg, Terror, Streik, Aussperrung, Pandemie, behördliche Maßnahmen, Stromausfälle, Ausfälle öffentlicher Netze, Cyberangriffe trotz angemessener Schutzmaßnahmen und erhebliche Drittanbieterstörungen.

17.3 Leistungspflichten verschieben sich für die Dauer der Störung angemessen.

§ 18–20

Datenschutz und Vertraulichkeit

18. Datenschutz und Auftragsverarbeitung

18.1 Die Parteien beachten die jeweils anwendbaren Datenschutzvorschriften.

18.2 Soweit upbyte® e.K. personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO.

18.3 Diese AGB ersetzen keinen Auftragsverarbeitungsvertrag, keine technischen und organisatorischen Maßnahmen und keine Datenschutzdokumentation.

18.4 Der Kunde bleibt für die Rechtmäßigkeit seiner Datenverarbeitung, Inhalte, Zwecke, Rechtsgrundlagen, Betroffenenrechte und Löschpflichten verantwortlich, soweit nichts anderes vereinbart ist.

18.5 Supportzugriffe auf Kundensysteme erfolgen nur, soweit sie zur Leistungserbringung erforderlich sind oder vom Kunden freigegeben wurden.

19. Subunternehmer

19.1 upbyte® e.K. darf Subunternehmer, freie Mitarbeiter, Hosting-Anbieter, Cloud-Provider, Rechenzentren und sonstige Dienstleister einsetzen.

19.2 upbyte® e.K. wählt Subunternehmer sorgfältig aus und verpflichtet sie angemessen auf Vertraulichkeit, Datenschutz und Sicherheit.

19.3 Soweit personenbezogene Daten betroffen sind, gelten die Regelungen des jeweiligen Auftragsverarbeitungsvertrags.

19.4 Internationale Subunternehmer oder Drittlandtransfers werden nur eingesetzt, soweit dies rechtlich zulässig ist.

20. Geheimhaltung

20.1 Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln.

20.2 Vertrauliche Informationen sind insbesondere Geschäftsgeheimnisse, technische Informationen, Zugangsdaten, Kalkulationen, Kundeninformationen, Projektdaten, Konzepte und nicht öffentlich bekannte Unterlagen.

20.3 Nicht vertraulich sind Informationen, die allgemein bekannt sind, rechtmäßig von Dritten erhalten wurden, unabhängig entwickelt wurden oder aufgrund gesetzlicher Pflichten offenzulegen sind.

20.4 Die Vertraulichkeitspflicht gilt auch nach Vertragsende für fünf Jahre fort. Für Geschäftsgeheimnisse gilt sie solange, wie die Information Geschäftsgeheimnis ist.

20.5 Eine Referenznennung, Logo-Nutzung oder Case Study erfolgt nur mit Zustimmung des Kunden in Textform.

§ 21–23

Laufzeit, Exportkontrolle und Schlussbestimmungen

21. Laufzeit und Kündigung

21.1 Laufzeit und Kündigungsfristen ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag.

21.2 Soweit nichts anderes vereinbart ist, laufen Verträge über laufende Dienstleistungen auf unbestimmte Zeit und können mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform gekündigt werden.

21.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

21.4 Ein wichtiger Grund für upbyte® e.K. liegt insbesondere vor, wenn der Kunde erheblich in Zahlungsverzug gerät, Mitwirkungspflichten erheblich verletzt, rechtswidrige Inhalte nutzt, Sicherheitsrisiken verursacht oder die Vertragsdurchführung unzumutbar wird.

21.5 Mit Vertragsende enden laufende Nutzungsrechte, Zugänge und Betriebsleistungen, soweit nichts anderes vereinbart ist.

21.6 Offene Vergütungsansprüche bleiben vom Vertragsende unberührt.

22. Exportkontrolle und unzulässige Nutzung

22.1 Der Kunde darf Leistungen, Software, Zugänge, Daten und Arbeitsergebnisse nicht für rechtswidrige Zwecke verwenden.

22.2 Der Kunde ist verpflichtet, anwendbare Exportkontroll-, Sanktions- und Embargovorschriften einzuhalten.

22.3 upbyte® e.K. darf Leistungen verweigern, sperren oder kündigen, wenn konkrete Anhaltspunkte für rechtswidrige Nutzung, Sanktionsverstöße oder Exportkontrollrisiken bestehen.

23. Schlussbestimmungen

23.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

23.2 Gerichtsstand ist der Sitz von upbyte® e.K., soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist und kein zwingender gesetzlicher Gerichtsstand entgegensteht.

23.3 Vertragssprache ist Deutsch. Übersetzungen dienen nur der Information. Bei Widersprüchen gilt die deutsche Fassung.

23.4 Rechtserhebliche Erklärungen, insbesondere Kündigungen, Mängelanzeigen, Freigaben und Änderungswünsche, bedürfen der Textform, soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist.

23.5 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Regelungen.

upbyte® e.K.
Schwastrum 60, 24351 Damp
Amtsgericht Kiel · HRA 12649
Inhaber: Riccardo Rabe

Stand: 1.5.2026

Weitere Informationen

Rechtliche Dokumente

Impressum

Rechtliche Angaben

Datenschutz

Datenschutzerklärung

Verantwortung

Ethische Standards